Hilfen für Oberösterreicherinnen & Oberösterreicher
- Oö. Weihnachtszuschuss: 100 Euro pro Kind, an alle Familien die den Wohn- und Energiekostenbonus erhalten haben
- Oö. Schulstarthilfe: 200 Euro für BezieherInnen des Oö. Wohn- und Energiekostenbonus, Auszahlung iHv 100 Euro jeweils im August und September
- Oö. Wohn- und Energiekostenbonus: 200 Europro Haushalt, 300 Europro Haushalt mit einem minderj. Kind, 400 Europro Haushalt mit 2 od. mehr minderj. Kindern
- 400 Euro Unterstützung beim Heizen: 200 Euro wurden als OÖ Energiekostenzuschuss an alle Heizkostenzuschuss-Bezieher ausbezahlt, weitere 200 Euro mit dem erhöhten Heizkostenzuschuss 2022/23
- Erhöhung der Sozial- und Unterstützungsleistungen um7,8 Prozent(z.B.: Familienhilfe, Sozialhilfe, Oö. Kinderbetreuungsbonus auf 960 Euro pro Jahr etc.)
- Vergünstigtes KlimaTicket OÖ: ab 1. März in allen Kategorien mit Kernzonen bis zu 145 Euro vergünstigt
- Unterstützung für Pendler: bis zu 250 Euro Einmalzahlungan alle Fernpendler-Beihilfen-Bezieher und Erhöhung der Fernpendlerbeihilfe und Ausweitung der Einkommensgrenze seit Beginn des Jahres
- Hilfspaket für oö. Sozialmärkte: 800.000 Euro Unterstützung gemeinsam mit der oö. Wirtschaft, um Waren einzukaufen und Mehrkosten abzudecken
- Erhöhung Einkommensgrenzen für Wohnbeihilfe und 100 Euro Teuerungsfreibetrag bei Mehrverdienst
Unser gemeinsames Ziel ist es, in dieser Phase zu helfen. Gerade in schwierigen Zeiten sollen sich die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher auf ihr Land verlassen können.
Weitere Maßnahmen
- Neue Oö. Schulkostenbeihilfe:
einkommensabhängige Beihilfe iHv150 Europro Schüler im Pflichtschulalter für Schulmaterialien- oder Schulbesuchskosten - Verdoppelung derSchulveranstaltungshilfe
für 2022/23: zusätzlich 100 Euro Zuschuss für Skiausrüstung bei 4-tägigen Schulskikurs, 250 Euro Zuschuss bei 5-tägigen Schulskikurs sowie 100 Euro für Skiausrüstung, Kostenübernahme OÖ-Liftkarten bei Skikursen - Nachhilfeförderung:
150 EurofürDeutsch, Mathematik, Englisch(bzw. 2. Fremdsprache) - Anhebung Förderbetrag beimOÖ Mehrlingszuschuss:
Zwillingsgeburten 550 Euro, Drillingsgeburten 1.100 Euro, für jeden weiteren Mehrling 550 Euro - rund 100 Euro Mobilitätsbonus
für Beschäftigte in der mobilen Pflege und Betreuung (abhängig von gefahrenen Kilometern) - Ausgleich für Kostensteigerungen
im sozialen Wohnbaumit 30 Millionen Euro aus dem Oberösterreich-Plan - 150 Euro durchschnittliche Ersparnis
durch Verzicht auf Anhebung der Gebühren (am Beispiel eines 4-Personen-Haushalts)
Bundesmaßnahmen
Mit insgesamt drei Entlastungspaketen wirken die Hilfen zielsicher und geben den Menschen das Geld zurück, das ihnen durch die Inflation genommen wurde. Gleichzeitig wird umgesetzt, was jahrzehntelang versprochen wurde: die Abschaffung der kalten Progression. In Summe entlasten die Pakete arbeitende Menschen um 53,615 Milliarden Euro.
SEIT JÄNNER 2023
- 150 Euro Energiekostenausgleich verlängertbis März 2023
- Abschaffung Kalte Progression
- Senkung der dritten Tarifstufe bei der Lohn- und Einkommenssteuer von 42 % auf 41 % (zwischen 32.075 € und 62.080 € Einkommen)
- Ökosoziale Steuerreform
- Erhöhung der Familienleistungen um die Inflation (3,5 Mrd. Euro)
- 500 Millionen Euro Wohn- und Heizkostenzuschuss davon
- 50 Millionen Eurozur Verhinderung von Delogierungen
- 450 Millionen Eurofür zusätzlichenHeizkostenzuschussder Bundesländer
- Energiekostenzuschuss II iHv 3.000 Euro bis 150 Mio. Euro pro Unternehmen: Förderungszeitraum Jänner bis Dezember 2023
- Kindermehrbetrag in Höhe von550 Euro(rückwirkend für 2022, Beantragung über Lohnsteuerausgleich ab Jänner 2023)
- Erhöhter Absetzbetrag für Arbeitnehmer & Pensionisten durch AN-Veranlagung
- Einkommen iHv bis zu 18.200 Euro: 500 Euro
- Ab 24.200 Euro Einkommen: Gleichmäßige Reduzierung des Betrages
Seit Juni 2023:
- 60 Euro pro Kind bis Ende 2024:
- Für Alleinerziehende mit einer max. Bezugsgrenze von 2000 € brutto pro Monat
- Für Familien bei Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe, Ausgleichszulage
- 10 Mio. Euro für die Aufstockung und Ausweitung von www.weiterlernen.at als kostenfreie Lernhilfe für sozial benachteiligte Kindern und Jugendliche
- Ausweitung des Schulstartpakets „Schulstartklar“
- Erhöhung von 120 € auf 150 €
- Ausweitung der Verfügbarkeit auf zwei Mal pro Jahr
- 60 Euro pro Monat zusätzlich für Sozialhilfebezieher bis Ende 2023
Seit Herbst 2023
- Keine Erhöhungen beim Klimaticket, der Mauvignette und der LKW-Maut
- Gebührenbremse: 150. Mio. € Zweckzuschuss damit die Erhöhung kommunaler Gebühren abgebremst werden kann
- Abschöpfung der Krisengewinne von Energiekonzernen: bereits am 10 % Übergewinn
Inflationsdämpfungspaket
- Erhöhung der Energiepreistransparenz: Vorschreibungen und Vertragsbindungen sollen für KundInnen transparenter gestaltet werden
- Verschärfung des Energiekrisenbeitragsgesetz: Möglichkeit für Abschöpfung von Gewinnen von Energiekonzernen wenn sinkende Großhandelspreise nicht an Kunden weitergeben werden.
- 400 Mio. Euro Entlastung durch Verlängerung der 90%-Senkung der Elektrizitäts- und Erdgas-Abgabe um weitere sechs Monate
- Veröffentlichung der Einkaufspreise des Lebensmittelhandels zur Stärkung des Wettbewerbs
- Unterstützung der gemeinnützigen Lebensmittelweitergabe zur Armutsbekämpfung mit 10 Mio. Euro
- 130 Mio. Euro Entlastung durch Aussetzung der Erhöhung der Bundesgebühren
Ab 2024
- Weitere Senkung Lohn- und Einkommenssteuer von 41 % auf 40 % (zwischen 32.075 € und 62.080 € Einkommen)
- Mietpreisdeckel bei 5 % bis 2026
Seit 2022
- Zusätzliche Einmalzahlung der Familienbeihilfe: 180 Euro pro Kind
- Auszahlung Einmalzahlung für Studienbeihilfenbezieher: 300 Euro
- 500 Euro für Erwachsene, Minderjährige 250 Euro (Klimabonus & Anti-Teuerungs-Bonus)
- Direktzuschuss für Pensionisten in Höhe von bis zu 500 Euro (Pensionistenabsetzbetrag für kleine Pensionen volle Entlastungswirkung bei 1.100 - 1.800 €)
- 300 Euro für besonders Betroffene (Mindestpensionisten, Mindestsicherungsbezieher, Arbeitslose)
- Erhöhter Familienbonus von jährlich 2.000 €
- Erhöhung Studienbeihilfe um 8,5 bis 12 Prozent
- Beantragung Energiekostenzuschuss: 30 Prozent der Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe für energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine
- Stromkostenbremse: 500 Euro durchschnittliche Entlastung durch Förderung von 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Haushalt
WIE VIEL MEHR BLEIBT MIR DURCH DIE STEUERREFORM?
Mit der ökosozialen Steuerreform werden alle Menschen in Österreich, die täglich ihren Beitrag leisten, entlastet. Sie möchten wissen,wie viel mehr Ihnen dadurch am Ende des Monats übrig bleibt?
Mit dem Entlastungsrechner des Finanzministeriums können Sie das genau berechnen:
bmf.gv.at/entlastungsrechner
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Alle Infos rund um das Entlastungspaket gibt es zusammengefasst in unserem kompakten Folder zum Download: