„Der sorgsame Umgang mit Steuergeld ist unsere oberste Prämisse. Deshalb und auf Grund der unangetasteten Verfassungsregeln verbleibt die Budgethoheit natürlich beim Landtag. Sollte es Doppelbudgets geben, die der Landtag beschließt, muss der jährliche Rechnungsabschluss jedenfalls dem Landtag vorgelegt werden. Auch bleiben die bestehenden Kontrollrechte des Landesparlamentes natürlich aufrecht“, versteht OÖVP-Klubobfrau Helena Kirchmayr die Sorgen der SPÖ nicht.
Auch auf Grund der Regierungsform einer Allparteienregierung sind alle vier Landtagsparteien voll und ganz in den Informationsfluss seitens der Landesregierung eingebunden.