OÖVP-Hattmannsdorfer: Klares Bekenntnis zum Ausbau von Angeboten für Menschen mit Beeinträchtigung“

Unterstützung für Menschen mit Beeinträchtigungen ist zentraler Grundpfeiler oberösterreichischer Budgetpolitik – Wichtig, das Geld bei Betroffenen ankommt – Im Rahmen des nächstes Budgets wird es weitere Ausbaustufe geben

Es gibt ein klares Bekenntnis zum Ausbau von Angeboten für Menschen mit Beeinträchtigung. Das Sozial- und Pflegebudget wird überdurchschnittlich erhöht (2020 um 3,68% und 2021 um 3,63%). Bis 2021 werden mehr als 400 zusätzliche Wohnplätze für Menschen mit Beeinträchtigung geschaffen. Für 2020 und 2021 sind dafür rund 14,7 Millionen Euro vorgesehen. Kein anderes Bundesland in Österreich investiert mehr in die Behindertenhilfe als Oberösterreich – sowohl in absoluten Zahlen als auch pro Kopf.

OÖVP-Sozialsprecher LAbg. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer

Aktueller Ausbau der Angebote für Menschen mit Beeinträchtigung ist ein erster Schritt – nächstes Ausbauprogramm folgt

Die Unterstützung für Menschen mit Beeinträchtigungen ist ein zentraler Grundpfeiler der Budgetpolitik von Landeshauptmann Thomas Stelzer. Der aktuelle Ausbau der Angebote für Menschen mit Beeinträchtigung ist ein erster Schritt. Natürlich brauchen wir noch mehr Mittel und dafür auch einen gemeinsamen Schulterschluss. Daher werden wir im Rahmen des nächsten Haushalts ein weiteres Ausbauprogramm starten“, kündigt Hattmannsdorfer an.

„Angesichts des Abänderungsantrages der SPÖ, gibt es seitens der OÖVP nicht nur ein klares Bekenntnis zum aktuellen Ausbau des Angebotes für Menschen mit Beeinträchtigungen, sondern auch zu einer weiteren Ausbauoffensive. Daher unser Appell an die SPÖ, erstens, dass die zwischen LH Stelzer und LR Gerstorfer Vereinbarung zum Ausbau des Angebotes konsequent umgesetzt wird, zweitens, dass Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer dafür sorgt, dass das Geld auch bei den betroffenen Menschen ankommt und nicht im System versickert und drittens, einen gemeinsamen Schulterschluss, damit eine weitere Ausbauoffensive der Leistungen für Beeinträchtigte im Rahmen des Folgehaushalts gestartet werden kann“, betont Hattmannsdorfer.