OÖVP für Erweiterung der Möglichkeiten des Pensionssplittings
Im heutigen Ausschuss wurde ein Antrag der Grünen zum Thema verpflichtendes Pensionssplitting für Eltern beraten.
Auch auf Bundesebene wird gerade beraten, wie man den Vorschlag aus dem Regierungsprogramm und auch Modelle eines automatischen Pensionssplittings umsetzen kann!
„Ein freiwilliges Pensionssplitting gibt es bereits. Hier müssen wir mehr Bewusstsein schaffen und diese Möglichkeit der Wahlfreiheit besser bekannt machen. Das ist auch so im Regierungsprogramm fixiert“, so Kirchmayr.
Betreffend eines starren Automatismus hält Kirchmayr fest: „Dazu gibt derzeit noch viele ungeklärte Fragen da es viele Formen der Familien gibt. Wie gehen wir beispielsweise mit Patchworkfamilien, Witwen, Geschiedenen oder alleinerziehenden Eltern um.“
Mit dem seit 2005 bestehenden freiwilligen Pensionssplitting können Eltern ihre Teilgutschriften während der Kindererziehung aufteilen, d.h. erwerbstätige können einen Teil Ihrer erworbenen Beitragsgrundlagen an die nicht erwerbstätigen Partnerinnen und Partner übertragen. Mit dem Pensionssplitting sollen geringere Pensionsansprüche, die aufgrund einer Erwerbsunterbrechung für die Kinderbetreuung entstehen, ausgeglichen werden.