Gemeinde-Landesrätin Michaela Langer-Weninger hat seit Anfang des Jahres das bestehende System der Gemeindefinanzierung NEU, basierend auf den Rückmeldungen der Gemeinden und deren Interessensvertretungen, evaluiert. Nun wird die Berechnung bei Projektförderquoten und bei den Mitteln aus dem Strukturfonds vereinheitlicht, was eine gleichmäßigere Entwicklung ermöglicht. Die neuen Richtlinien treten mit 1.1.2023 in Kraft.
- Strukturfonds zur Stärkung der Gemeindeautonomie
- 13 Mio. Euro für allgemeine Verwaltungsleistung nach Einwohnerzahl
- 30 Mio. Euro für Kinderbetreuung und Pflichtschulen nach Anzahl der 0 bis 14-Jährigen
- 17 Mio. Euro für Errichtung und Erhalt von Gemeindestraßen und Güterwegen nach Straßenkilometer und Höhenlage je Gemeinde
- 2 Mio. Euro für Tourismusgemeinden (bei mehr als 100.000 Nächtigungen pro Jahr)
- 3 Mio. Euro nach Anzahl der Nebenwohnsitze
- Projektfonds zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten
- Einzelvorhaben wie Amtsgebäude, Feuerwehrhäuser und Fahrzeuge, Horte, Kindergärten und Krabbelstuben, Sportstätten
- Ankauf von Grundstücken, wenn für Errichtung eines Einzelvorhaben notwendig
- Ankauf von Seegrundstücken zum Erhalt und Ausbau des freien Seezugangs
- Sanierung von Amtsgebäuden in Gemeinden mit weniger als 1.500 Einwohner
- Erhöhung der Förderzuschläge für Großprojekte im Pflichtschulbau
- Härteausgleichsfonds
- 10 Mio. Euro für den Haushaltsausgleich von struktur- und finanzschwachen Gemeinden
- Gemeinde-Kooperationsprojekte werden verstärkt gefördert
- Projektförderquote von bis zu 20 Prozent bei Kooperationen im Zuge von Amtsgebäuden oder Bauhöfen
- höchstmögliche Förderquote von bis zu 95 Prozent
Mit dem Regionalisierungsbonus wollen wir Kooperationsprojekte unter den Gemeinden fördern. Es lohnt sich auch langfristig, wenn Gemeinden ihre Kräfte und ihr Knowhow in bestimmten Bereichen bündeln.
Landesrätin Michaela Langer-Weninger