So erhalten alle Fernpendler-Beihilfenbezieher eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu 250 Euro abhängig von den jeweiligen Kilometern. Die Auszahlung erfolgt automatisch und unbürokratisch durch das Land OÖ. Außerdem wird die Fernpendlerbeihilfe ab dem nächsten Jahr um 5,7 Prozent erhöht und die Einkommensgrenze von 26.000 auf 28.000 Euro spürbar angehoben. Damit fallen mehr Oberösterreicher unter die Fördervoraussetzungen der oberösterreichischen Fernpendlerbeihilfe. Das Gesamtpaket schlägt sich mit rund 2,7 Millionen Euro zu Buche.
Unser Ziel ist es, den Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern in dieser herausfordernden Zeit bestmöglich und punktgenau zu helfen. Das tun wir beim Wohnen und Heizen, im Sozialbereich und jetzt mit einem Entlastungspaket für Pendlerinnen und Pendler. Die Menschen in Oberösterreich können sich auf ihr Land verlassen.
Landeshauptmann Thomas Stelzer
1. Automatische und zusätzliche Einmalzahlung für Bezieher/innen der oberösterreichischen Fernpendlerbeihilfe:
Im Jahr 2022 wurden bereits rund 10.000 Ansuchen auf die Fernpendlerbeihilfe positiv erledigt. Diese Personen erhalten automatisch eine Einmalzahlung. Alle Anträge, die noch bis zum Ende des Jahres beim Land OÖ einlangen und die Fördervoraussetzungen erfüllen, erhalten neben der regulären und bereits ausbezahlten Fernpendlerbeihilfe auch die Einmalzahlung.
Entfernungsstufe 25-49 km:
Reguläre Fernpendlerbeihilfe: |
187 Euro |
+ Automatische, zusätzliche Einmalzahlung: |
150 Euro |
Max. Gesamtentlastung heuer: |
337 Euro |
Entfernungsstufe 50-74 km:
Reguläre Fernpendlerbeihilfe: |
262 Euro |
+ Automatische, zusätzliche Einmalzahlung: |
200 Euro |
Max. Gesamtentlastung heuer: |
462 Euro |
Entfernungsstufe ab 75 km:
Reguläre Fernpendlerbeihilfe: |
361 Euro |
+ Automatische, zusätzliche Einmalzahlung: |
250 Euro |
Max. Gesamtentlastung heuer: |
611 Euro |
2. Allgemeine Erhöhung der Fernpendlerbeihilfe um 5,7 % ab nächstem Jahr
Entfernungsstufe |
Beihilfe Alt |
Beihilfe Neu |
25-49 km |
187 Euro |
198 Euro |
50-74 km |
262 Euro |
277 Euro |
ab 75 km |
361 Euro |
382 Euro |
Allgemeines zur Fernpendlerbeihilfe in Oberösterreich:
Fernpendelnde Personen, die regelmäßig direkt vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort hin und zurück fahren und hierbei die maßgebliche einfache Entfernung zwischen der Gemeinde des Hauptwohnsitzes und der Gemeinde des Arbeitsortes mindestens 25 km beträgt. Der Hauptwohnsitz, aus dem gependelt wird, muss in Oberösterreich liegen.