Letzten Donnerstag wurde im Unterausschuss des Oö. Landtags erstmals das Sozialhilfe-Ausführungsgesetz mit allen Fraktionen beraten. Das oberösterreichische Mindestsicherungsgesetz wird damit bis Anfang des Jahres 2020 an die neuen Bestimmungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes des Bundes angepasst, das im März 2019 im Nationalrat beschlossen wurde.
Wichtig ist, dass es in Oberösterreich weiter ein klares Bekenntnis dazu gibt, dass Menschen, die auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind, diese auch bekommen. Dieser Grundgedanke ist im Bundesmodell der gleiche, denn Vorbild war die oberösterreichische Mindestsicherungsreform. Die zentralen Prinzipien tragen daher oberösterreichische Handschrift.
„Genauso wie im Modell Oberösterreichs wird auch im Sozialhilfe-Gesetz das Augenmerk auf mehr Leistungsgerechtigkeit und die Verankerung von Arbeitsanreizen gelegt. Es muss einen spürbaren Unterschied zwischen Erwerbseinkommen und Sozialleistungen geben. Das haben wir immer gefordert. Denn es braucht ein klares Signal, dass sich Arbeit und Leistung lohnen müssen“, so Hattmannsdorfer und Mahr.
Die konkrete Ausgestaltung des oberösterreichischen Ausführungsgesetzes wird im Zuge der nächsten Unterausschuss-Sitzungen beraten. Die Beschlussfassung ist im Oktober geplant, damit das Gesetz fristgerecht mit Anfang des Jahres 2020 in Kraft treten kann.