Jugendliche dürfen ab 16 Jahren mitentscheiden, wer ihre Interessen in Gemeinderat, Landtag und Nationalrat vertritt. Bei Betriebsratswahlen allerdings erst ab 18 Jahren. „Diese Ungleichbehandlung wird nun im Sinne der Lehrlinge in den Betrieben abgeschafft“, freut sich OÖVP-Klubobfrau Helena Kirchmayr über die Senkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre bei Betriebsratswahlen.
In Betrieben mit mindestens fünf Jugendliche unter 18 können darüber hinaus alle zwei Jahre sogenannte Jugendvertrauensräte gewählt werden. Diese Jugendvertrauensräte bleiben künftig entgegen anderslautender Ankündigungen erhalten.
„Als Bindeglied zwischen Ausbilder, Führungskräften im Betrieb und den Lehrlingen können Jugendvertrauensräte aktiv bei Verbesserungen für Lehrlingen in den Unternehmen mitgestalten“, so Kirchmayr, die das in Zeiten des Fachkräftemangels als ein positives Signal für Junge sieht.
Im September 2018 hat der Oö. Landtag einstimmig eine entsprechende Initiative an den Bund verabschiedet, die nun Früchte trägt.