Die Teuerungs-Situation hat sich in den letzten Wochen weiter zugespitzt.
Neben einer Steuersenkung auf Heizkosten kommt dieses primär den Personen zu Gute, die auf das Auto angewiesen sind und auch nicht kurzfristig umsteigen können. Aber auch Firmen, die derzeit sehr unter den enormen Energiekosten leiden, profitieren von diesem Paket.
Die Österreicherinnen und Österreicher sowie die Betriebe werden mit rund 4 Milliarden Euro entlastet – somit ist die Entlastung 10-mal so hoch wie in Deutschland.
Für viele Landsleute und Betriebe sind die Teuerungen eine große Belastung, die sich zu einer existenzbedrohenden Gefahr entwickeln kann. Das Paket der Bundesregierung ist dahingehend eine wirksame Unterstützung, um die steigenden Energiepreise in der nächsten Zeit abzufedern. Nachdem die Teuerungen in vielen Bereichen erst zeitversetzt voll spürbar werden, ist es sinnvoll, dass die Maßnahmen für einen längeren Zeitraum angesetzt sind.
Entlastungen im Detail:
- 50%-ige Erhöhung des Pendlerpauschale und Vervierfachung des Pendlereuros bis 30. Juni 2023. Für Negativsteuerbezieherinnen einmaliger negativsteuerfähiger Betrag von 100 Euro. → Das bringt eine Entlastung über 400 Millionen Euro.
- Gleichzeitig werden noch heuer 150 Mio. Euro für Preissenkungen im öffentlichen Verkehr und Angebotserweiterung zur Verfügung gestellt. Dadurch gibt es einen Anreiz, wenn möglich, auf den öffentlichen Verkehr umzusteigen.
- Nachdem insbesondere die Gas- und Strompreise eine massive zusätzliche Belastung im täglichen Leben und bei Unternehmen darstellen, werden die spezifischen Energieabgaben (Erdgasabgabe und Elektrizitätsabgabe) um rund 90% bis 30. Juni 2023 gesenkt. → Entlastung von rund 900 Mio. Euro.
- Es ergeht eine Weisung an den Kartellanwalt (BMJ) zur Kontrolle der Öl-Industrie und von Betrieben in der Öl/Diesel/Benzin-Wertschöpfungskette. Eine Sachverhaltsdarstellung wird auch an die BWB übermittelt.
- Agrardiesel-Kostenausgleich, Erarbeitung der Details im Rahmen der europarechtlichen Möglichkeiten (befristet bis 30.06.2023)
- Ausgleich von steigenden Energiekosten im öffentlichen Verkehr zur Verhinderung von Preissteigerungen. (Z.B.: Schülerfreifahrten)
- Entlastung für inländische KMU mit hohem Treibstoffaufwand, insbesondere im Bereich Handwerk sowie EPU über eine Treibstoffrückvergütung mit einem Volumen von ca. 120 Mio. (Befristet bis 30.06.2023).
- Liquiditätshilfe für Unternehmen durch Herabsetzung der Vorauszahlungen der ESt/KSt Zahlungen (befristet bis 30.06.2023)
- Unterstützung für Betriebe zum raschen Umstieg auf alternative dekarbonisierte Antriebsformen: insgesamt 120 Mio. Euro für 2022 und 2023.
- Investitionsoffensive Energieunabhängigkeit für Windkraft und Photovoltaik Projekte: insgesamt 250 Mio.
Entlastungsbeispiele:
- Einer Familie mit einem Pendler aus dem Mühlviertel (pendeln 50km) bringt das eine zusätzliche Entlastung iHv rund 900 Euro (bis 30.6.2023).
- Gemeinsam mit der Entlastung aus der Steuerreform und dem 1. Entlastungspaket wird diese Familie in Summe um fast 3.000 Euro entlastet.
- Ein Hotel mit rund 50 Mitarbeitern profitiert von den Maßnahmen mit rund 20.000Euro.
- Ein großes Industrieunternehmen wird um 3 Millionen Euro entlastet.
Oberösterreich erhöht zusätzlich Heizkostenzuschuss
In Oberösterreich setzen wir auch selbst Maßnahmen gegen die steigenden Energiepreise. Mit der Erhöhung des Heizkostenzuschusses um 15 Prozent auf 175 Euro unterstützen wir nachhaltig finanziell benachteiligte Menschen.
Der Heizkostenzuschuss kann noch bis 9. Mai 2022 beim Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden.
Gerade in Oberösterreich als Wirtschafts- und Industriebundesland der Republik sind viele Pendlerinnen und Pendler sowie vor allem auch energieintensive Betriebe von den stark gestiegenen Energiepreisen betroffen. Für sie bedeutet das vorgestellte Energiepaket der Bundesregierung eine wichtige Entlastung. Zudem begrüße ich sehr die Investitionsoffensive für erneuerbare-Energie-Projekte zur Stärkung der Energieunabhängigkeit.