Die Eckpunkte der neuen Raumordnungsgesetz-Novelle, für die der Fachentwurf jetzt vorliegt, folgen daher vier Zielsetzungen: ressourcenschonend, überregional, verdichtet und verfügbar. Diese Grundsätze werden darüber hinaus die gesamte Raumplanung in den kommenden Jahren prägen.
- Baulandmobilisierung hat Vorrang vor Neuwidmung: Es kann nicht sein, dass bestehende Siedlungsgebiete nicht weiterentwickelt werden können, weil aufgrund der aktuellen Zinssituation Bauland als „Sparbuch-Ersatz“ betrachtet wird. Daher wird sichergestellt, dass gewidmetes Bauland auch tatsächlich genutzt wird, damit weniger Neuwidmungen erforderlich sind.
- Leerstand und Brachflächen reaktivieren bevor neu gewidmet wird: Auch bei Betriebsansiedlungen muss die Nutzung von vorhandenen leerstehenden Gebäude und Brachflächen Vorrang haben.
- Einkaufen im Ortszentrum anstelle von Supermärkten am Kreisverkehr: Österreich liegt mit 1,6 m² Einzelhandelsverkaufsfläche pro Einwohner im EU-Spitzenfeld. Daher wird es ein strengeres Vorgehen bei der Neuwidmung von Handelsflächen geben. Ortszentren und die Nutzung von Leerständen werden klar Vorrang haben.
- Einkaufserlebnis ohne unnötigen Flächenverbrauch: Anstelle von Einzelgebäuden, die von großen Parkplätzen umgeben sind, müssen Handelsgebäude künftig für mehrere Zwecke genutzt werden (z.B. mit Tiefgaragen und in Kombination mit Wohn- und Büroflächen).
- Leistbares Wohnen wird gestärkt: Für den sozialen Wohnbau werden Flächen sichergestellt, indem eine Widmungskategorie „Sozialer Wohnbau“ eingeführt wird. Gemeinden können künftig mit Grundeigentümern einen günstigeren Grundpreis vereinbaren.
- Landwirtschaftliche Flächen für unserer Ernährung sichern: Die Zersiedlung wird gestoppt, um nicht zuletzt auch die landwirtschaftlich genutzen Böden abzusichern.
Bodenverbrauch in Oberösterreich – die FakTen:
Schutz unserer Lebensgrundlagen im Mittelpunkt
Auch wenn, wie die Daten zeigen, in Oberösterreich bereits in den vergangenen Jahren eine flächensparende Raumordnung betrieben worden ist, soll mit dem künftigen OÖ. Raumordnungsgesetz dem Flächenfraß und der Zersiedelung ganz klar der Kampf angesagt werden. Mit der nun vorliegenden Novelle zum Raumordnungsgesetz wird der Schutz unserer Lebensgrundlagen auch bei der Raumplanung noch stärker in den Mittelpunkt gerückt werden“, unterstreicht Landesrat Markus Achleitner. Als Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat bekenne ich mich dazu, dass bei der künftigen Raumplanung folgende Grundsätze und Zielsetzungen verfolgt werden müssen:
Upper Region 2030
Parallel zur Erstellung der Novelle zum OÖ. Raumordnungsgesetz wird seit rund einem dreiviertel Jahr unter dem Motto ‚Upper Region 2030‘ eine Gesamtstrategie des Landes für die künftige Raumplanung in Oberösterreich erarbeitet. Damit soll auch die Umsetzung der im neuen Raumordnungsgesetz festgelegten Zielsetzungen unterstützt werden. Sowohl die Raumordnungsgesetz-Novelle als auch das Projekt ‚Upper Region 2030‘ sind zentrale Elemente unseres ‚Impulsprogrammes ländlicher Raum‘, mit dem wir dafür sorgen wollen, dass die Lebensqualität in allen Regionen unseres Landes dauerhaft gesichert und gestärkt wird. Auch damit wollen wir Oberösterreich zukunftsfit für 2030 machen.