Arbeitsplicht für Asylwerber ab 2024: OÖ verpflichtet Asylwerber zu Hilfstätigkeiten auf Gemeindeebene

In Oberösterreich sollen Asylwerber ab 2024 zu kommunalen und gemeinnützigen Hilfstätigkeiten auf Gemeindeebene verpflichtet werden.

Aktuell ist ein Modell in Ausarbeitung, das auch Verbindlichkeit schafft: Die Grundversorgungsleistung soll an die Bereitschaft, einer Hilfstätigkeit nachzugehen, geknüpft werden. Diese mögliche Sanktionierung wurde auch bereits durch rechtliche Überprüfung durch das Innenministerium bestätigt. 

Asylwerberinnen und Asylwerber haben eine Verpflichtung dem Land gegenüber, das sie aufnimmt. Wer Schutz und Hilfe in Anspruch nimmt, soll dafür einen gesellschaftlichen Beitrag leisten. Wir wollen nicht, dass Asylwerberinnen und Asylwerber den ganzen Tag ohne sinnvolle Beschäftigung herumsitzen. Hilfstätigkeiten sind die augenscheinliche Möglichkeit, einen Beitrag für die Aufnahmegesellschaft zu leisten und etwas zurückzugeben.

 

Integrationslandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer

Für uns als OÖVP ist klar: Integration gelingt neben dem Erlernen der deutschen Sprache über Arbeit und gesellschaftliches Engagement. In einem Leistungskatalog wurden mögliche Hilfstätigkeiten wie Arbeiten in Sozialmärkten, bei Essen auf Rädern, in der Grünraumpflege, Flurreinigung oder in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens definiert. Als OÖVP sind wir davon überzeugt, dass diese Hilfstätigkeiten zur besseren Akzeptanz und Integration von Asylwerbern beitragen.

 

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